Allgemeine Geschäftsbedingungen der 360° IT-Solutions e.K.

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorfälle der 360° IT-Solutions e.K.; Inhaber Eike Kilian Schlüter mit Firmensitz in Bremen, Burgdammer Ring 30a. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Installation von Informationstechnischen Anlagen mit und ohne Software, Reparaturen, Installationen, Beratungen sowie weitere Lieferungen und Leistungen. Ausdrücklich gelten diese AGB nicht für Cloud-Dienstleistungen. Im Folgenden wird 360° IT-Solutions e.K. als „360° IT “ bezeichnet. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für zukünftige Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller schriftlich angezeigt. Die geänderten Bestimmungen werden als solche gekennzeichnet. Sie gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen.

2. Lieferungen und Leistungen

(1) Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten von 360° IT verstehen sich als unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich in Schriftform als verbindlich bezeichnet. Für die Richtigkeit technischer Daten und sonstiger Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen, im Rahmen des Zumutbaren, bleiben vorbehalten und sind vom Vertragspartner hinzunehmen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von 360° IT, jedoch spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

(3) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von 360° IT. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten durch 360° IT, zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden, kann 360° IT dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für umfangreiche Prüfungen, ob und zu welchen Bedingungen Änderungen oder Erweiterungen möglich sind, sofern 360° IT schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Die Angabe von Lieferfristen und Terminen ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart.

(5) Teillieferungen in einem zumutbaren Umfang sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.

(6) Eingetretener Verzug von Lieferungen und Leistungen kann gegenüber 360° IT nur geltend gemacht werden, wenn mit der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Fixtermin vereinbart wurde und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung erfolglos verstrichen ist. Ein Verzug ist ausgeschlossen, wenn der Grund des Verzugs in der Nichtbelieferung oder verspäteten Lieferung durch einen Lieferanten von 360° IT zu vertreten ist. In diesem Fall verpflichtet sich 360° IT, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Bei Nichtlieferung sind die geleisteten Gegenleistungen dem Auftraggeber zu erstatten.

(7) Schadensersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit beim Lieferverzug sind ausgeschlossen.

(8) Bei Eintritt höherer Gewalt (Streik etc.) oder nicht von 360° IT zu vertretenden Umständen verlängern sich Liefertermine und Leistungen um eine angemessene Frist.

(9) Der Versand von Waren durch 360° IT oder durch einen beauftragten Dritten erfolgt ab Werk/Lager auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes geht, mangels abweichender Vereinbarung, spätestens auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige, zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.

(10) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Erkennbare Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vollständig und unbeschädigt geliefert, es sei denn, der Mangel war bei überprüfung nicht erkennbar.

(11) Eine Schadensanzeige hat gemäß § 438 HGB zu erfolgen. Rücknahmen mangelfrei gelieferter Waren sind ausgeschlossen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro entsprechend den Angaben in unseren Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung entsprechenden Höhe.

(2) Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht enthalten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getrojen wurden.

(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

(4) Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist 360° IT berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis ausgehändigt.

(5) Soweit nicht gesondert vereinbart, sind Rechnungen spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig. Ein Skontoabzug wird nicht vereinbart und ist nicht zulässig.

(6) Bei Projektaufträgen, die Warenlieferungen und Dienstleistungen enthalten, ist 360° IT berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits geleistete Teilleistungen zu stellen; dies gilt auch für die Vorfinanzierung von Waren.

(7) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berücksichtigen. Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensforderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(8) Der Kunde muss damit rechnen, dass Zahlungen von 360° IT zunächst auf ältere Schulden angerechnet werden. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahngebühren entstanden, kann 360° IT Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(9) Bei Zahlungsverzug oder einer Änderung der Bonität des Auftraggebers ist 360° IT berechtigt, Lieferungen und Leistungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Eigentumsvorbehalt

(1) 360° IT behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, selbst wenn 360° IT sich nicht stets ausdrücklich darauf beruft. 360° IT ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind von ihm rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller 360° IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Ist der Dritte nicht in der Lage, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des mit 360° IT vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von 360° IT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. 360° IT wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von 360° IT. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache oder der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt 360° IT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller anteilmäßig Miteigentum übertr.gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für 360° IT verwahrt.

(5) 360° IT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Haftung und Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) M.ngelansprüche verjähren zwölf Monate nach erfolgter Ablieferung der von 360° IT gelieferten Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese. Vor einer Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von 360° IT einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangelaufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so kann 360° IT die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. 360° IT ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu geben.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, sind für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls Mängelansprüche ausgeschlossen.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich Aufwendungen erhöhen, weil die von 360° IT gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen 360° IT bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getrojen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner

Absatz 6 entsprechend.

(8) 360° IT greift bei Installation und Pflege auf Systemsoftware und Komponenten Dritter zurück. Aus diesem Grund übernimmt 360° IT keinerlei Haftung dafür, dass die Systemsoftware mit der vorhandenen Hardware des Bestellers zusammenarbeitet.

(9) Für Datenverluste und unsachgemäße Datensicherung durch den Besteller übernimmt 360° IT keine Haftung. 360° IT ist nicht verpflichtet, den Besteller darauf hinzuweisen. Für Datenverluste im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder bei schriftlicher Beauftragung haftet 360° IT nur, sofern grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

(10) Verändert der Besteller eine von 360° IT gelieferte Sache oder fügt eigenmächtig fremde Bauteile hinzu, so ist eine Haftung und Gewährleistung seitens 360° IT ausgeschlossen. Gleiches gilt bei eigenmächtiger Installation von Software oder ähnlichem.

(11) Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bestimmungen nicht etwas anderes

ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

6. Schutzrecht und Urheberrecht

(1) Der Besteller ist nicht befugt, Software zu verändern, zu vervielfältigen, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Das Recht auf Erstellen von Sicherungskopien bleibt hiervon unberührt.

7. Mitwirkungspflicht

(1) Der Besteller wird notwendige Daten und Informationen zeitgerecht zur Verfügung stellen.

(2) Der Besteller ist für die Bereitstellung ausreichender Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird nach Aufforderung von 360° IT für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht sowie für ausreichende Rechnerkapazitäten (Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten) sorgen.

(3) Wenn 360° IT es für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

(4) Treten Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von 360° IT auf, wird der Besteller 360° IT unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten des meldenden und zuständigen Mitarbeiters informieren.

(5) Der Besteller ist verantwortlich für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

(1) 360° IT speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).

(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Der Besteller muss deshalb insbesondere sensible Daten durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und insbesondere der Source- Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

9. Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Pflegeverträgen kann der Besteller frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt wird oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,

der anderen Partei die Ausübung einer wesentlichen Vertragspflicht länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist,

die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen beendet wird.

(3) Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.

(4) Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, sodass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint.

(5) Für den Besteller gilt als wichtiger Grund darüber hinaus, wenn 360° IT eine wesentliche Preiserhöhung vornimmt, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der neuen Entgelte/Preise.

(6) Preiserhöhungen durch 360° IT sind innerhalb von Dauerschuldverhältnissen unter Angabe eines konkreten Grundes und bis zu einer Erhöhung von zehn Prozent pro Kalenderjahr von der ausgehenden Basis als unwesentliche und zumutbare Preiserhöhung hinzunehmen. 360° IT kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und höchstens einmal pro Jahr eine Anpassung von Bestandsverträgen vornehmen.

(7) Für 360° IT ergibt sich ein wesentlicher Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug gerät.

10. Mitteilungen

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an.

(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform bei Kündigung, Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens sowie bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

11. Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kempten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.